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Geschäftsbedingungen

Erscheinungsdatum: April 2021

Artikel 1: Definitionen

1.1. Auftraggeber ist die natürliche oder juristische Person, die den Auftrag zur Lieferung oder Leistung erteilt hat. Werden mehrere (juristische) Personen oder Unternehmen mit der vom Auftraggeber verwendeten Firma bezeichnet, sind diese gesamtschuldnerisch verpflichtet, alle Verpflichtungen aus dem mit dem Auftragnehmer geschlossenen Vertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzuhalten.

1.2. Unter Auftragnehmer ist das Privatunternehmen Puur Data BV mit beschränkter Haftung mit Sitz in Arnheim und eingetragen im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 59175796 zu verstehen.

1.3. Unter einem Angebot versteht man die mehr oder weniger spezifizierten Arbeiten oder Lieferungen und das Budget der mit diesen Arbeiten oder Lieferungen verbundenen Kosten.

1.4. Unter einem Auftrag wird die Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer verstanden. Dem Auftraggeber steht es nicht frei, die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen oder Lieferungen Dritten zur Nutzung zu überlassen, es sei denn, dies wurde schriftlich vereinbart.

1.5. Unter Auftragsbestätigung wird im Folgenden die mündliche oder schriftliche Zustimmung des Auftraggebers zu dem Angebot des Auftragnehmers verstanden. 

Artikel 2: Anwendung und Geltungsbereich

2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Stand April 2021, gelten für alle Angebote, Leistungen, (mündliche) Aufträge und weitere Folgeaufträge, die dem Auftragnehmer erteilt werden, sowie für die sich daraus ergebenden oder damit in Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen, soweit diese Von Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird nicht ausdrücklich schriftlich abgewichen.

2.2. Die Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht nur zugunsten des Auftragnehmers, sondern (soweit erforderlich) auch für den/die Geschäftsführer des Auftragnehmers und alle Personen, die für den Auftragnehmer tätig sind bzw. tätig werden Personen oder Organisationen, die vom Auftragnehmer mit der Ausführung eines Auftrags beauftragt werden, oder alle Personen, für deren Handlungen oder Unterlassungen der Auftragnehmer haftbar gemacht werden könnte.

2.3. Die Anwendbarkeit anderer allgemeiner oder besonderer (Einkaufs-)Bedingungen, unabhängig davon, ob sie vom Auftraggeber verwendet werden oder nicht, wird ausdrücklich abgelehnt, es sei denn, die Anwendbarkeit dieser Bedingungen wurde vom Auftragnehmer zuvor schriftlich akzeptiert.

2.4. Wenn der Auftragnehmer nicht immer die strikte Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass deren Bestimmungen nicht mehr gelten oder dass der Auftragnehmer in irgendeiner Weise das Recht verliert, in anderen Fällen die strikte Einhaltung der Bestimmungen von zu gewährleisten diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bedingungen zu verlangen.

2.5. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den beigefügten Anhängen oder anderen anwendbaren Liefer- und/oder finanziellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich der niederländischen ICT-Büro-(Module)-Bedingungen 2014 (einschließlich aktualisierter Versionen der ICT-Büro (Module) Bedingungen) oder NLdigital-Bedingungen, ist der Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend, sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist.

2.6. In allen Fällen, in denen das Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer endet, regeln diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Rechtsbeziehung zwischen den Parteien weiter, soweit dies zur (finanziellen) Abwicklung des Verhältnisses erforderlich ist.

Artikel 3: Vertragsabschluss

3.1. Auf Wunsch unterbreitet der Auftragnehmer dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten ein Angebot zur Genehmigung. Soweit während der Ausführung des Auftrags unvermeidbare Abweichungen vom Angebot auftreten, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber so früh wie möglich darüber informieren.

3.2. Ein mündliches Angebot des Auftragnehmers erlischt, wenn es nicht unverzüglich angenommen wird. Wird es unverzüglich angenommen, kommt der Vertrag zustande. Bei einer mündlichen Bestellung gilt die Bestätigung des Auftraggebers über den Beginn der Arbeiten durch den Auftragnehmer, ohne dass der Auftraggeber unverzüglich schriftlich widersprochen hat, als Auftragsbestätigung.

3.3. Ein schriftliches Angebot oder Angebot des Auftragnehmers ist freibleibend und bindet den Auftragnehmer an sich nicht, es sei denn, darin ist eine Annahmefrist angegeben und der Auftraggeber nimmt das Angebot innerhalb dieser Frist an. Wird ein unverbindliches Angebot, in dem keine Annahmefrist angegeben ist, vom Auftraggeber angenommen, so hat der Auftragnehmer das Recht, das Angebot innerhalb von 14 Werktagen nach Zugang dieser Annahme zu widerrufen. Hat der Auftraggeber das Angebot innerhalb der Gültigkeitsdauer schriftlich angenommen, kommt der Vertrag zustande. Wenn der Kunde das Angebot innerhalb der Gültigkeitsdauer mündlich angenommen hat, gelten die Bestimmungen von Absatz 2 dieses Artikels.

3.4. Der Auftragnehmer kann nicht an seinen Kostenvoranschlägen oder Angeboten oder der darauf basierenden Auftragsbestätigung festgehalten werden, wenn der Auftraggeber vernünftigerweise verstehen kann, dass das Angebot oder ein Teil davon einen offensichtlichen Fehler oder Irrtum enthält. Der Auftragnehmer kann einen solchen Fehler oder Irrtum einseitig korrigieren.

3.5. Anhänge können während der Vertragslaufzeit geändert und/oder hinzugefügt werden. Geänderte und/oder hinzugefügte Anlagen werden von beiden Parteien unterzeichnet und werden nach Unterzeichnung Vertragsbestandteil.

Artikel 4: Dauer der Vereinbarung

4.1. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, verlängert sich der Vertrag immer stillschweigend zu gleichen Bedingungen für die Dauer des ursprünglichen Vertrages, es sei denn, der Kunde gibt dies mindestens drei Monate vor dem Ende der Laufzeit des (verlängerten) Vertrags per Einschreiben oder schriftlich an . den Vertrag nach Ablauf der letztgenannten Frist nicht verlängern wollen.

4.2. Sofern nicht anders vereinbart, kann der Vertrag vom Auftraggeber nicht vorzeitig gekündigt werden. Die Anwendbarkeit von Artikel 7:408 Absatz 1 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs wird ausdrücklich ausgeschlossen.

4.3. Entgegen Artikel 7:408 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ist der Alleinunternehmer jederzeit berechtigt, den Vertrag zu kündigen, es sei denn, die Art des Vertrags oder Angemessenheit und Fairness erfordern etwas anderes. Der Auftragnehmer hat eine Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen einzuhalten. All dies ohne das Recht des Kunden auf irgendeine Form von Entschädigung gleich welcher Art.

Artikel 5: Inhalt und Beginn des Auftrags

5.1. Der Auftrag umfasst alles, was die Parteien vereinbart haben. Wenn der Auftragnehmer ein Angebot erstellt hat, wird dieses Bestandteil des Auftrags, sofern die Parteien danach nicht davon abgewichen sind.

5.2. Der Auftraggeber garantiert, dass er dem Auftragnehmer nach bestem Wissen alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mitwirkungshandlungen und Informationen rechtzeitig und richtig zur Verfügung stellt. Geschieht dies nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ausführung des Auftrags auszusetzen.

5.3. Der Auftragnehmer wird den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen und nach den Erfordernissen guter Handwerkskunst ausführen, dies alles auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt geltenden Gesetze und Vorschriften.

Artikel 6: Aus der Ferne bereitgestellte IKT-Infrastruktur

6.1. Der Auftragnehmer wird alle Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass die (aus der Ferne) bereitgestellte IKT-Infrastruktur ordnungsgemäß funktioniert, und strebt eine höchstmögliche Verfügbarkeit, Leistungsfähigkeit der Systeme und Konnektivität an. Der Auftragnehmer übernimmt diesbezüglich jedoch keine Garantien.

6.2. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die technischen Eigenschaften (einschließlich Software) der IKT-Infrastruktur zwischenzeitlich zu ändern, um die Funktionalität zu verbessern und etwaige Fehler zu beheben oder um gesetzliche Vorschriften einzuhalten oder zu befolgen.

Der Auftragnehmer wird alle Anstrengungen unternehmen, etwaige Fehler in der IKT-Infrastruktur zu identifizieren und zu beheben. Der Auftragnehmer kann jedoch nicht garantieren, dass alle Fehler zeitnah behoben werden.

6.3. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte IKT-Infrastruktur (per Fernzugriff über das Internet) zu Wartungs-, Änderungs- und/oder Verbesserungszwecken vorübergehend zu deaktivieren. Der Auftragnehmer wird diese vorübergehende Deaktivierung nach Möglichkeit außerhalb der Geschäftszeiten durchführen und den Auftraggeber im Voraus über die geplante Deaktivierung informieren. Der Auftragnehmer ist dem Auftraggeber aufgrund einer solchen vorübergehenden Deaktivierung der IKT-Infrastruktur in keinem Fall schadenersatzpflichtig.

6.4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich nicht, eine Datensicherung vorzunehmen, es sei denn, es wurde im Vertrag ausdrücklich vereinbart, dass der Auftragnehmer für die Sicherung verantwortlich ist.

6.5. Der Auftragnehmer ist gegenüber dem Auftraggeber oder einem Dritten nicht verantwortlich für den unbefugten Zugriff auf die Daten des Auftraggebers oder die unbefugte Nutzung der Daten.

6.6. Der Auftraggeber und seine Nutzer bestimmen, welche Daten gespeichert, bearbeitet, verarbeitet oder sonst eingegeben werden. Der Auftragnehmer hat von diesen Daten keine Kenntnis und stellt lediglich die IKT-Infrastruktur zur Verfügung. Der Auftraggeber und seine Nutzer bleiben daher für die von ihnen eingegebenen Daten, Datenanalysen oder deren Verlust verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet daher nicht für Schäden, die aus den vom Auftraggeber und seinen Nutzern eingegebenen Daten, Datenanalysen oder deren Verlust entstehen.

Artikel 7: Änderungen des Auftrags

7.1. Die Parteien werden sich gegenseitig über eine Anpassung des Auftrags beraten, wenn sich die dem Auftrag zugrunde liegenden Grundsätze oder sonstigen Umstände ändern und/oder die ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrags Mehraufwand erfordert. Bei diesen Konsultationen berücksichtigen die Parteien die berechtigten Interessen des jeweils anderen.

7.2. Grundsätzlich sind die zwischen den Parteien vereinbarten Auftragsänderungen vom Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich zu bestätigen, der daraufhin schriftlich seine Zustimmung erteilt. Werden die Änderungen nur mündlich vereinbart, gehen das Risiko für die korrekte Umsetzung dieser Änderungen sowie die sich aus den Änderungen ergebenden Folgen zu Lasten des Auftraggebers.

7.3. Etwaige Mehrkosten durch Auftragsänderungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wird eine vereinbarte Ausführungsfrist vom Auftraggeber unvorhergesehen vorgezogen, gehen alle Mehrkosten vollständig zu Lasten des Auftraggebers.

7.4. Der Auftraggeber akzeptiert, dass der Zeitplan des Auftrags beeinflusst werden kann, wenn die Parteien zwischenzeitlich schriftlich vereinbaren, die Herangehensweise, Arbeitsweise oder den Umfang des Auftrags und/oder der daraus resultierenden Arbeit zu erweitern und/oder zu ändern.

Artikel 8: Einschaltung Dritter

8.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihm erteilte Aufträge durch einen oder mehrere Mitarbeiter des Auftragnehmers unter seiner Verantwortung ausführen zu lassen, ggf. unter Einbeziehung Dritter.

8.2 Bei der Einschaltung Dritter wird der Auftraggeber hierüber informiert. Gelten für den Vertrag mit dem Auftraggeber über dessen Arbeiten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des eingeschalteten Dritten, ist der Auftragnehmer berechtigt, sich gegenüber dem Auftraggeber (auch) auf die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dritten zu berufen, als ob die Arbeiten vom Auftragnehmer selbst ausgeführt würden.

8.3. Der Auftragnehmer haftet niemals für Mängel bei der Ausführung von Arbeiten durch Dritte.

Artikel 9: Entsendung an den Kunden

9.1 Im Falle der Überlassung einer vom Auftragnehmer beschäftigten Person an den Auftraggeber ist der Auftragnehmer vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen dieses Artikels allein für die Verfügbarkeit dieser Person mit der vereinbarten Qualität für den vereinbarten Zeitraum verantwortlich.

9.2 Vorbehaltlich der Bestimmungen des vorstehenden Absatzes ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, dem Auftraggeber oder Dritten Schäden zu ersetzen, die durch die zur Verfügung gestellte(n) Person(en) (teilweise) verursacht werden.

9.3 Der Auftraggeber haftet für Schäden Dritter, die durch die ihm zur Verfügung gestellte(n) Person(en) verursacht werden, und stellt den Auftragnehmer hiervon frei.

Artikel 10: Ausführungsfristen

10.1 Vereinbarte Ausführungsfristen im Vertrag und/oder den zugehörigen Anlagen sind keine endgültigen Fristen, sondern lediglich eine angemessene Schätzung, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Überschreitung der vereinbarten Ausführungsfrist stellt daher keine zurechenbare Vertragsverletzung dar und berechtigt den Auftraggeber nicht zu Schadensersatz, Vertragsauflösung oder Nichterfüllung jeglicher Verpflichtungen oder Zahlungen gegenüber dem Auftragnehmer.

10.2 Droht eine Terminüberschreitung, werden Auftraggeber und Auftragnehmer in Abstimmung die Konsequenzen der Terminüberschreitung für die weitere Planung erörtern.

Artikel 11: Suspendierung

11.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen auszusetzen, wenn und soweit der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt oder wenn dem Auftragnehmer nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die Anlass zu der Befürchtung geben, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Der Auftragnehmer ist auch dann berechtigt, die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen auszusetzen, wenn ihm aufgrund von Verzögerungen des Auftraggebers die Erfüllung des Vertrags zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen nicht mehr zugemutet werden kann. Das in dieser Klausel genannte Aussetzungsrecht berührt nicht das Recht des Auftragnehmers, den Vertrag gemäß Artikel 15 zu kündigen.

11.2 Stellt der Auftragnehmer die Ausführung ein, ist er in keinem Fall zum Ersatz der dadurch entstehenden Schäden oder Kosten verpflichtet. Die Bestimmungen des Artikels 10 finden im Falle einer Aussetzung keine Anwendung.

Artikel 12: Eigentumsvorbehalt

12.1 Die im Rahmen des Vertrags gelieferten Waren bleiben Eigentum des Auftragnehmers, bis der Auftraggeber alle finanziellen Verpflichtungen aus dem mit dem Auftragnehmer geschlossenen Vertrag vollständig erfüllt hat. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder anderweitig zu belasten. Der Auftraggeber hat stets alles zu tun, was ihm zumutbar ist, um die Eigentumsrechte des Auftragnehmers zu wahren. Greifen Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu oder beabsichtigen sie, (Eigentums-)Rechte daran zu begründen oder geltend zu machen, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich hiervon zu unterrichten. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftraggeber, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren gegen Feuer, Explosion und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und dem Auftragnehmer die Versicherungspolice auf erstes Anfordern zur Einsicht vorzulegen. Im Falle einer Zahlung der Versicherungsgesellschaft hat der Auftragnehmer Anspruch auf diese Gelder.

Artikel 13: Preise und Zahlungsbedingungen

13.1 Alle Preise und Tarife in Angeboten, Verträgen oder sonstigen Anlagen verstehen sich in Euro und exklusive Umsatzsteuer und sonstiger staatlicher Abgaben. Reise- und/oder Übernachtungskosten, zusätzliche Stunden und sonstige besondere Kosten im Zusammenhang mit der Arbeit sind nicht in den Preisen und Tarifen enthalten und können vom Auftragnehmer gesondert in Rechnung gestellt werden.

13.2 Die Bezahlung der Rechnungen des Auftragnehmers muss ohne Aussetzung oder Aufrechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen.

13.3 Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Auftragnehmer nicht (vollständig) innerhalb der vereinbarten Frist nach, gerät er von Rechts wegen in Verzug und schuldet ohne vorherige Mahnung oder Aufforderung Zinsen auf den ausstehenden Rechnungsbetrag ab dem Fälligkeitsdatum bis zum vollständigen Fälligkeitsdatum. Diese Zinsen betragen ein Zwölftel des zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Jahreszinssatzes für jeden Monat (oder einen Teil davon), um den die Zahlungsfrist überschritten wird.

13.4 Sämtliche gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die im Zusammenhang mit der Einziehung nicht fristgerecht gezahlter Forderungen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Als Nachweis für die Haftung für diese Kosten genügt die Vorlage der entsprechenden Rechnungen.

13.5 Einwände gegen die Rechnung müssen dem Auftragnehmer innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich mitgeteilt werden. Die Zahlungsfrist wird durch einen solchen Einwand nicht gehemmt.

Artikel 14: Garantien

14.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Auftraggeber Sicherheiten in Form einer Bürgschaft, Bankgarantie, Kaution oder sonstigen Sicherheit zu verlangen, wenn begründete Zweifel daran bestehen, dass der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nachkommen wird.

14.2 Der zu leistende Sicherheitsbetrag darf den Betrag, den der Auftraggeber dem Auftragnehmer für die vereinbarten Leistungen und/oder Lieferungen innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten schuldet, nicht übersteigen. Der Auftraggeber hat einer entsprechenden Aufforderung des Auftragnehmers innerhalb von zwei Wochen nachzukommen.

14.3 Sobald die Notwendigkeit einer Sicherheitsleistung nicht mehr besteht, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber über den möglichen Erlöschen der Bürgschaft, Bankgarantie oder sonstigen Sicherheit bzw. über die Rückzahlung der Sicherheitsleistung informieren.

14.4 Eine Verzinsung der Sicherheit durch den Auftragnehmer erfolgt nicht.

Artikel 15: Kündigungsgründe

15.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftrag im Falle von Konkurs, Pfändung, Zahlungseinstellung des Auftraggebers, Betriebseinstellung, Liquidation des Unternehmens des Auftraggebers, Fusion, Spaltung oder sonstigen Änderungen der Rechts- oder Kooperationsstruktur, einschließlich der Auflösung einer juristischen Person oder des Verlusts der Rechtspersönlichkeit, oder sonstigen Umständen zu kündigen, die beim Auftragnehmer begründeten Anlass zu der Befürchtung geben, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftrag zu kündigen, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen gemäß Artikel 13 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nachkommt.

15.2 Ist dem Auftragnehmer eine Vertragsverletzung zuzurechnen, so hat der Auftraggeber den Auftragnehmer innerhalb einer angemessenen Frist nach Entdeckung der Vertragsverletzung schriftlich zu benachrichtigen und dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Behebung der Vertragsverletzung bzw. zur Behebung ihrer Folgen einzuräumen. Führt dies nicht zur Behebung der Vertragsverletzung bzw. zur vollständigen Behebung ihrer Folgen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus diesem Grund vorzeitig zu kündigen.

Artikel 16: Folgen der Stornierung

16.1 Wird der Auftrag vom Auftragnehmer aus einem der in Artikel 15 genannten Gründe gekündigt, ist der Auftragnehmer nicht zur Zahlung von Schadensersatz in irgendeiner Form oder unter irgendeinem Namen verpflichtet. Der Auftraggeber ist dann verpflichtet, die in Rechnung gestellten und noch zu fakturierenden Kosten des Auftragnehmers auf der Grundlage des Stands der Arbeiten zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung zu bezahlen.

16.2 Wird der Auftrag vom Auftraggeber aus den in Artikel 15 Absatz 2 genannten Gründen gekündigt, ist der Auftraggeber verpflichtet, die in Rechnung gestellten und vom Auftragnehmer gegebenenfalls noch in Rechnung zu stellenden Kosten entsprechend dem Stand der Arbeiten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Kündigung zu bezahlen.

16.3 Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, ohne dass eine zurechenbare Vertragsverletzung im Sinne von Artikel 15 Absatz 2 vorliegt, ist der Auftraggeber verpflichtet, die in Rechnung gestellten und noch zu fakturierenden Kosten des Auftragnehmers zu bezahlen. Darüber hinaus haftet der Auftraggeber für 100% der verbleibenden Kosten, die bei vollständiger Erfüllung des Vertrags fällig geworden wären.

Artikel 17: Haftung

17.1 Der Auftragnehmer haftet für Mängel bei der Ausführung des Auftrags oder seiner Lieferung nur, soweit diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Diese Haftung ist zudem auf unmittelbare Schäden beschränkt; in keinem Fall übersteigt die Gesamtentschädigung 10% des Auftragswertes.

17.2 Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für direkte Schäden und nicht für indirekte Schäden, insbesondere nicht für Folgeschäden, von Aufsichtsbehörden verhängte Bußgelder, entgangene Gewinne, entgangene Einsparungen und Schäden durch Betriebsunterbrechung. Der Auftragnehmer haftet auch nicht für Beschädigung oder Zerstörung von Daten oder Schäden durch Datenverlust.

17.3 Die Haftung des Auftragnehmers entsteht nur, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer innerhalb von 30 Tagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich benachrichtigt und ihm eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels gesetzt hat und der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen auch nach Ablauf dieser Frist nicht nachkommt. Die Benachrichtigung muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit der Auftragnehmer angemessen reagieren kann. Die Verpflichtung zur Benachrichtigung erlischt, wenn die Leistung oder Reparatur dauerhaft unmöglich ist.

17.4 Sämtliche Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung verjähren 6 Monate nach Erbringung der Leistungen.

Artikel 18: Entschädigung

18.1 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung einen Schaden erleiden, dessen Ursache nicht beim Auftragnehmer liegt. Wird der Auftragnehmer aus diesem Grund von Dritten haftbar gemacht, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer außergerichtlich und gerichtlich zu unterstützen und unverzüglich alle in diesem Fall von ihm zu erwartenden Maßnahmen zu ergreifen oder zu unterlassen. Erfolgt dies nicht, ist der Auftragnehmer berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen selbst zu ergreifen, ohne den Auftraggeber zuvor über den Verzug informieren zu müssen. Alle dem Auftragnehmer in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten und Schäden trägt der Auftraggeber.

18.2 Fordert der Auftraggeber den Auftragnehmer auf, Waren wie digitale Dateien und/oder Anweisungen an Dritte zu liefern, geschieht dies außerhalb der Verantwortung des Auftragnehmers und daher ausschließlich auf Kosten und Risiko des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist ausdrücklich verpflichtet, die von Dritten gelieferten Waren sorgfältig zu prüfen (oder prüfen zu lassen).

Artikel 19: Höhere Gewalt

19.1 Keine der Parteien ist zur Erfüllung einer Verpflichtung verpflichtet, wenn sie daran aufgrund höherer Gewalt gehindert ist.

19.2 Unter höherer Gewalt werden, soweit nicht bereits eingeschlossen, verstanden: Streiks, Besetzungen, Blockaden, Embargos, staatliche Maßnahmen, Pandemien, Epidemien, Krieg, Revolution und/oder ähnliche Situationen, Stromausfälle, Störungen des Internets oder anderer Telekommunikationsmöglichkeiten, mangelhafte oder verspätete Lieferung oder Ungeeignetheit von Systemen oder anderer Software, Software oder Materialien, deren Verwendung der Auftraggeber dem Auftragnehmer vorgeschrieben hat, Kabelbrüche, Feuer, Explosion, Wasserschaden, Blitzschlag, Naturkatastrophen, Überschwemmung und/oder Erdbeben, Personalmangel und/oder -erkrankung, Zahlungsschwierigkeiten des Auftragnehmers sowie Zahlungsverzug von Dritten, die vom Auftragnehmer eingeschaltet wurden.

19.3 Dauert der Fall höherer Gewalt länger als sechzig Werktage an, sind die Parteien berechtigt, den Vertrag durch eingeschriebene schriftliche Mitteilung zu kündigen, es sei denn, es ist absehbar, dass der Fall höherer Gewalt innerhalb einer angemessenen Frist behoben wird. In diesem Fall werden bereits erbrachte Leistungen aus dem Vertrag anteilig abgegolten, ohne dass die Parteien einander etwas anderes schulden.

Artikel 20: Vertraulichkeit

20.1 Die Parteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie voneinander erhalten und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus der Art dieser Informationen und Daten ergibt, vertraulich zu behandeln, es sei denn, eine gesetzliche Verpflichtung oder ein Gerichtsbeschluss erfordert die Offenlegung dieser Informationen und/oder Daten.

20.2 Keine der Parteien darf die Vereinbarung ohne die Zustimmung der anderen Partei in Veröffentlichungen, Anzeigen, Mailings oder auf andere Weise erwähnen.

Artikel 21: Rechte an geistigem Eigentum

21.1 Sämtliche geistigen Eigentumsrechte an Produkten, Objekt- und Quellcodes, Programmiersprachen, Dienstleistungen, Websites, Dateien oder anderen Materialien wie Designs, Dokumentationen, Berichten, Angeboten und deren Vorbereitungsmaterialien, die im Rahmen des Vertrags entwickelt oder bereitgestellt werden, liegen ausschließlich beim Auftragnehmer, seinen Lieferanten oder seinen Lizenzgebern. Der Auftraggeber erwirbt nur die Nutzungsrechte, die ihm in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Vertrag und/oder dem Gesetz ausdrücklich eingeräumt werden.

Artikel 22: Produkte von Drittanbietern

22.1 Sofern der Auftragnehmer dem Auftraggeber Produkte Dritter, wie z. B. Lizenzen oder Cloud-Dienste, liefert, gelten für diese Produkte die Geschäftsbedingungen und die Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) dieser Dritten, ungeachtet und zusätzlich etwaiger abweichender Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen und die Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) bestimmen die Nutzungsrechte an der Software und allen zukünftigen Upgrades, Änderungen oder Ergänzungen.

22.2 Der Auftraggeber akzeptiert die vorgenannten Bedingungen und die Drittlizenzvereinbarung (EULA). Der Auftragnehmer stellt die vorgenannten Bedingungen und die Drittlizenzvereinbarung (EULA) als Anlage zum Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber digital zur Verfügung. Bei Bedarf kann der Auftragnehmer die Drittbedingungen und die Drittlizenzvereinbarung (EULA) dem Auftraggeber kostenlos zusenden.

22.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und etwaige Lizenzvereinbarungen Dritter oder Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen (EULA) zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Lizenzgeber und nicht zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden gelten. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit Produkten Dritter.

22.4 Sollten die vorgenannten Bedingungen Dritter im Verhältnis zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber aus irgendeinem Grund nicht anwendbar sein oder für nicht anwendbar erklärt werden, gelten die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollumfänglich.

Artikel 23: Datenschutz

23.1 Die Ausführung des Vertrages kann die Verarbeitung personenbezogener Daten beinhalten. Gegebenenfalls kann der Auftragnehmer als „Auftragsverarbeiter“ und der Auftraggeber als „Verantwortlicher“ im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (im Folgenden: AVG) angesehen werden.

23.2 Die anwendbare Vereinbarung und/oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von den Parteien als Vereinbarung im Sinne von Absatz 3, Artikel 28 der DSGVO angesehen, es sei denn, die Parteien haben eine separate Verarbeitungsvereinbarung vereinbart.

23.3 Der Auftragnehmer ist zu keinem Zeitpunkt berechtigt, die von ihm erlangten personenbezogenen Daten ganz oder teilweise auf andere Weise als zur Vertragsdurchführung zu verwenden, vorbehaltlich abweichender gesetzlicher Verpflichtungen.

23.4 Der Auftragnehmer wird sich bemühen, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen im Sinne von Artikel 32 der DSGVO in Bezug auf die durchzuführende Verarbeitung personenbezogener Daten zu treffen, und wird alle Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass die Sicherheit ein Niveau erreicht, das, nach dem Stand der Technik ist die Sensibilität der personenbezogenen Daten und der mit der Sicherheitsbeschaffung verbundene Aufwand nicht unangemessen.

23.5 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten nur innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder zumindest eines Landes, das durch eine Entscheidung der Europäischen Kommission als sicher bezeichnet wurde, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

23.6 Etwaige im Vertrag und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Haftungsbeschränkungen gelten auch für den Auftragsverarbeitungsvertrag.

23.7 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen aufgrund einer Verletzung der gesetzlichen Vorschriften (zur Verarbeitung) von personenbezogenen und/oder personenbezogenen Daten Dritter frei.

Artikel 24: Meldepflicht bei Sicherheitsvorfällen

24.1 Nach Entdeckung informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich und innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden über alle Sicherheitsverletzungen sowie andere Vorfälle, die den Aufsichtsbehörden gemäß den Rechtsvorschriften gemeldet werden müssen, unbeschadet der Verpflichtung, die Folgen rückgängig zu machen solche Verstöße und Vorfälle so schnell wie möglich zu beheben oder einzuschränken.

24.2 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber im Falle einer Datenschutzverletzung folgende Informationen zur Verfügung:

  1. das Datum, an dem die Datenschutzverletzung aufgetreten ist. Wenn kein genaues Datum bekannt ist, den Zeitraum, in dem das Leck aufgetreten ist;
  2. was ist die (angebliche) Ursache der Datenpanne;
  3. Datum und Uhrzeit, an dem die Datenschutzverletzung dem Auftragnehmer oder einem von ihm beauftragten Dritten oder Subunternehmer bekannt wurde;
  4. die (möglicherweise) betroffenen personenbezogenen Daten;
  5. etwaige Folgen der Verletzung der Verarbeitung personenbezogener Daten;
  6. welche Maßnahmen geplant und/oder bereits ergriffen sind, um die Datenschutzverletzung zu beheben und die Folgen der Datenschutzverletzung zu begrenzen.

24.3 Der Kunde entscheidet, ob die Datenschutzverletzung der Aufsichtsbehörde und/oder den Beteiligten gemeldet werden muss. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber nach Möglichkeit (soweit erforderlich) bei der Erfüllung der Verpflichtung, die Datenschutzverletzung der niederländischen Datenschutzbehörde zu melden.

24.4 Der Auftragnehmer leistet alle erforderliche Mitarbeit, um dem/den Vorgesetzten und den Beteiligten in kürzester Zeit gegebenenfalls zusätzliche Informationen zur Verfügung zu stellen.

Artikel 25: Elektronische Kommunikationsmittel

25.1 Erfolgt die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer mittels elektronischer Kommunikationsmittel wie E-Mail und anderen Formen der Datenübertragung, so werden beide Parteien im größtmöglichen Umfang für den üblichen Virenschutz sorgen. Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen für Schäden, die durch die Übertragung von Viren und/oder andere Unregelmäßigkeiten in der elektronischen Kommunikation entstehen, sowie für nicht oder beschädigt empfangene Nachrichten.

Artikel 26: Vorläufige Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

26.1 Der Auftragnehmer kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit ändern, wenn dies aufgrund (i) geltenden Rechts, insbesondere einer Gesetzesänderung; (ii) eines Gutachtens und/oder Gerichtsbeschlusses auf Grundlage geltenden Rechts; (iii) der Weiterentwicklung der Dienste; (iv) technischer Gründe; (v) betrieblicher Erfordernisse; oder (vi) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugunsten des Kunden erforderlich ist. Der Auftragnehmer wird den Kunden vor Inkrafttreten der geplanten Änderung über die Benutzeroberfläche, per E-Mail oder auf andere geeignete Weise informieren.

26.2 Änderungen treten vier Wochen nach der Ankündigung oder zu einem späteren, in der Ankündigung genannten Zeitpunkt in Kraft, sofern nicht innerhalb von vier Wochen nach dem Datum der Änderung schriftlich Widerspruch gegen die Änderungen erhoben wird.

Artikel 27: Übertragung von Rechten und Pflichten

27.1 Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes vereinbart ist, sind die Parteien nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, zu veräußern oder zu belasten.

27.2 Das in Artikel 27.1 enthaltene Verbot der Übertragung von Rechten und Pflichten ist eine Klausel im Sinne von Artikel 3:83 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches und hat sachenrechtliche Wirkung.

Artikel 28: Streitbeilegung

28.1 Auf alle Verträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer findet niederländisches Recht Anwendung.

28.2 Für Streitigkeiten ist ausschließlich das zuständige Gericht im Bezirk des Auftragnehmers zuständig. Der Auftragnehmer behält sich jedoch das Recht vor, Streitigkeiten auch dem zuständigen Gericht am Wohnsitz des Auftraggebers oder einem anderen zuständigen Gericht vorzulegen.

28.3 Im Streitfall werden die Parteien alle Anstrengungen unternehmen, um eine Lösung des Streits zu erreichen.

28.4 Sollten dieser Vertrag und seine Anhänge (teilweise) ungültig, nichtig oder undurchsetzbar sein oder werden, bleiben die Parteien an den verbleibenden Teil gebunden. Die Parteien werden den ungültigen, nichtigen oder undurchsetzbaren Teil durch wirksame und verbindliche Bestimmungen ersetzen, deren Rechtsfolgen unter Berücksichtigung von Inhalt und Umfang des Vertrags denen des ungültigen, nichtigen oder undurchsetzbaren Teils so nahe wie möglich kommen.