Geschäftsbedingungen

Erscheinungsdatum: April 2021

Artikel 1: Definitionen

1.1. Auftraggeber ist die natürliche oder juristische Person, die den Auftrag zur Lieferung oder Leistung erteilt hat. Werden mehrere (juristische) Personen oder Unternehmen mit der vom Auftraggeber verwendeten Firma bezeichnet, sind diese gesamtschuldnerisch verpflichtet, alle Verpflichtungen aus dem mit dem Auftragnehmer geschlossenen Vertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzuhalten.

1.2. Unter Auftragnehmer ist das Privatunternehmen Puur Data BV mit beschränkter Haftung mit Sitz in Arnheim und eingetragen im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 59175796 zu verstehen.

1.3. Unter einem Angebot versteht man die mehr oder weniger spezifizierten Arbeiten oder Lieferungen und das Budget der mit diesen Arbeiten oder Lieferungen verbundenen Kosten.

1.4. Unter einem Auftrag wird die Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer verstanden. Dem Auftraggeber steht es nicht frei, die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen oder Lieferungen Dritten zur Nutzung zu überlassen, es sei denn, dies wurde schriftlich vereinbart.

1.5. Unter Auftragsbestätigung wird im Folgenden die mündliche oder schriftliche Zustimmung des Auftraggebers zu dem Angebot des Auftragnehmers verstanden.

 

Artikel 2: Anwendung und Geltungsbereich

2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Stand April 2021, gelten für alle Angebote, Leistungen, (mündliche) Aufträge und weitere Folgeaufträge, die dem Auftragnehmer erteilt werden, sowie für die sich daraus ergebenden oder damit in Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen, soweit diese Von Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird nicht ausdrücklich schriftlich abgewichen.

2.2. Die Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht nur zugunsten des Auftragnehmers, sondern (soweit erforderlich) auch für den/die Geschäftsführer des Auftragnehmers und alle Personen, die für den Auftragnehmer tätig sind bzw. tätig werden Personen oder Organisationen, die vom Auftragnehmer mit der Ausführung eines Auftrags beauftragt werden, oder alle Personen, für deren Handlungen oder Unterlassungen der Auftragnehmer haftbar gemacht werden könnte.

2.3. Die Anwendbarkeit anderer allgemeiner oder besonderer (Einkaufs-)Bedingungen, unabhängig davon, ob sie vom Auftraggeber verwendet werden oder nicht, wird ausdrücklich abgelehnt, es sei denn, die Anwendbarkeit dieser Bedingungen wurde vom Auftragnehmer zuvor schriftlich akzeptiert.

2.4. Wenn der Auftragnehmer nicht immer die strikte Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass deren Bestimmungen nicht mehr gelten oder dass der Auftragnehmer in irgendeiner Weise das Recht verliert, in anderen Fällen die strikte Einhaltung der Bestimmungen von zu gewährleisten diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bedingungen zu verlangen.

2.5. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den beigefügten Anhängen oder anderen anwendbaren Liefer- und/oder finanziellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich der niederländischen ICT-Büro-(Module)-Bedingungen 2014 (einschließlich aktualisierter Versionen der ICT-Büro (Module) Bedingungen) oder NLdigital-Bedingungen, ist der Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend, sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist.

2.6. In allen Fällen, in denen das Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer endet, regeln diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Rechtsbeziehung zwischen den Parteien weiter, soweit dies zur (finanziellen) Abwicklung des Verhältnisses erforderlich ist.

 

Artikel 3: Vertragsabschluss

3.1. Auf Wunsch unterbreitet der Auftragnehmer dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten ein Angebot zur Genehmigung. Soweit während der Ausführung des Auftrags unvermeidbare Abweichungen vom Angebot auftreten, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber so früh wie möglich darüber informieren.

3.2. Ein mündliches Angebot des Auftragnehmers erlischt, wenn es nicht unverzüglich angenommen wird. Bei sofortiger Annahme kommt der Vertrag zustande. Bei einer mündlichen Bestellung gilt als Nachweis der Bestellung die Kenntnisnahme durch den

Auftraggeber über den Beginn der Arbeiten durch den Auftragnehmer zu informieren, ohne dass der Auftraggeber hiergegen unverzüglich schriftlich Widerspruch eingelegt hat.

3.3. Ein schriftliches Angebot oder Angebot des Auftragnehmers ist freibleibend und bindet den Auftragnehmer an sich nicht, es sei denn, darin ist eine Annahmefrist angegeben und der Auftraggeber nimmt das Angebot innerhalb dieser Frist an. Wird ein unverbindliches Angebot, in dem keine Annahmefrist angegeben ist, vom Auftraggeber angenommen, so hat der Auftragnehmer das Recht, das Angebot innerhalb von 14 Werktagen nach Zugang dieser Annahme zu widerrufen. Hat der Auftraggeber das Angebot innerhalb der Gültigkeitsdauer schriftlich angenommen, kommt der Vertrag zustande. Wenn der Kunde das Angebot innerhalb der Gültigkeitsdauer mündlich angenommen hat, gelten die Bestimmungen von Absatz 2 dieses Artikels.

3.4. Der Auftragnehmer kann nicht an seinen Kostenvoranschlägen oder Angeboten oder der darauf basierenden Auftragsbestätigung festgehalten werden, wenn der Auftraggeber vernünftigerweise verstehen kann, dass das Angebot oder ein Teil davon einen offensichtlichen Fehler oder Irrtum enthält. Der Auftragnehmer kann einen solchen Fehler oder Irrtum einseitig korrigieren.

3.5. Anhänge können während der Vertragslaufzeit geändert und/oder hinzugefügt werden. Geänderte und/oder hinzugefügte Anlagen werden von beiden Parteien unterzeichnet und werden nach Unterzeichnung Vertragsbestandteil.

 

Artikel 4: Dauer der Vereinbarung

4.1. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, verlängert sich der Vertrag immer stillschweigend zu gleichen Bedingungen für die Dauer des ursprünglichen Vertrages, es sei denn, der Kunde gibt dies mindestens drei Monate vor dem Ende der Laufzeit des (verlängerten) Vertrags per Einschreiben oder schriftlich an . den Vertrag nach Ablauf der letztgenannten Frist nicht verlängern wollen.

4.2. Sofern nicht anders vereinbart, kann der Vertrag vom Auftraggeber nicht vorzeitig gekündigt werden. Die Anwendbarkeit von Artikel 7:408 Absatz 1 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs wird ausdrücklich ausgeschlossen.

4.3. Entgegen Artikel 7:408 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ist der Alleinunternehmer jederzeit berechtigt, den Vertrag zu kündigen, es sei denn, die Art des Vertrags oder Angemessenheit und Fairness erfordern etwas anderes. Der Auftragnehmer hat eine Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen einzuhalten. All dies ohne das Recht des Kunden auf irgendeine Form von Entschädigung gleich welcher Art.

 

Artikel 5: Inhalt und Beginn des Auftrags

5.1. Der Auftrag umfasst alles, was die Parteien vereinbart haben. Wenn der Auftragnehmer ein Angebot erstellt hat, wird dieses Bestandteil des Auftrags, sofern die Parteien danach nicht davon abgewichen sind.

5.2. Der Auftraggeber garantiert, dass er dem Auftragnehmer nach bestem Wissen alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mitwirkungshandlungen und Informationen rechtzeitig und richtig zur Verfügung stellt. Geschieht dies nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ausführung des Auftrags auszusetzen.

5.3. Der Auftragnehmer wird den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen und nach den Erfordernissen guter Handwerkskunst ausführen, dies alles auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt geltenden Gesetze und Vorschriften.

 

Artikel 6: Aus der Ferne bereitgestellte IKT-Infrastruktur

6.1. Der Auftragnehmer wird alle Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass die (aus der Ferne) bereitgestellte IKT-Infrastruktur ordnungsgemäß funktioniert, und strebt eine höchstmögliche Verfügbarkeit, Leistungsfähigkeit der Systeme und Konnektivität an. Der Auftragnehmer übernimmt diesbezüglich jedoch keine Garantien.

6.2. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die technischen Eigenschaften (einschließlich Software) der IKT-Infrastruktur zwischenzeitlich zu ändern, um die Funktionalität zu verbessern und etwaige Fehler zu beheben oder um gesetzliche Vorschriften einzuhalten oder zu befolgen.

festgelegten Regeln. Der Auftragnehmer wird alle Anstrengungen unternehmen, um Fehler in der IKT-Infrastruktur zu erkennen und zu beheben, kann jedoch nicht garantieren, dass alle Fehler rechtzeitig behoben werden.

wiederhergestellt werden.

6.3. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die dem Auftraggeber (remote via Internet) zur Verfügung gestellte ICT-Infrastruktur zum Zwecke der Wartung, Anpassung und/oder Verbesserung vorübergehend außer Betrieb zu nehmen. Der Auftragnehmer wird dafür sorgen, dass eine solche Stilllegung so weit wie möglich außerhalb der Bürozeiten stattfindet

und den Auftraggeber rechtzeitig über die geplante Stilllegung informieren. Der Auftragnehmer ist aufgrund einer solchen Stilllegung der IKT-Infrastruktur niemals verpflichtet, dem Auftraggeber eine Entschädigung zu zahlen.

6.4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich nicht, eine Datensicherung vorzunehmen, es sei denn, es wurde im Vertrag ausdrücklich vereinbart, dass der Auftragnehmer für die Sicherung verantwortlich ist.

6.5. Der Auftragnehmer ist gegenüber dem Auftraggeber oder einem Dritten nicht verantwortlich für den unbefugten Zugriff auf die Daten des Auftraggebers oder die unbefugte Nutzung der Daten.

6.6. Der Auftraggeber und seine Nutzer bestimmen selbst, welche Daten gespeichert, bearbeitet, verarbeitet oder sonst eingegeben werden. Der Auftragnehmer hat von diesen Daten keine Kenntnis und stellt lediglich die ICT-Infrastruktur zur Verfügung. Der Auftraggeber und seine Nutzer bleiben daher für die von ihm eingegebenen Daten, Datenanalysen oder deren Verlust verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet daher nicht für etwaige Schäden

aus den vom Auftraggeber und seinen Nutzern eingegebenen Daten, Datenanalysen oder deren Verlust entsteht.

 

Artikel 7: Änderungen des Auftrags

7.1. Die Parteien werden sich gegenseitig über eine Anpassung des Auftrags beraten, wenn sich die dem Auftrag zugrunde liegenden Grundsätze oder sonstigen Umstände ändern und/oder die ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrags Mehraufwand erfordert. Bei diesen Konsultationen berücksichtigen die Parteien die berechtigten Interessen des jeweils anderen.

7.2. Grundsätzlich sind die zwischen den Parteien vereinbarten Auftragsänderungen vom Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich zu bestätigen, der daraufhin schriftlich seine Zustimmung erteilt. Werden die Änderungen nur mündlich vereinbart, gehen das Risiko für die korrekte Umsetzung dieser Änderungen sowie die sich aus den Änderungen ergebenden Folgen zu Lasten des Auftraggebers.

7.3. Etwaige Mehrkosten durch Auftragsänderungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wird eine vereinbarte Ausführungsfrist vom Auftraggeber unvorhergesehen vorgezogen, gehen alle Mehrkosten vollständig zu Lasten des Auftraggebers.

7.4. Der Auftraggeber akzeptiert, dass der Zeitplan des Auftrags beeinflusst werden kann, wenn die Parteien zwischenzeitlich schriftlich vereinbaren, die Herangehensweise, Arbeitsweise oder den Umfang des Auftrags und/oder der daraus resultierenden Arbeit zu erweitern und/oder zu ändern.

 

Artikel 8: Einschaltung Dritter

8.1. Dem Auftragnehmer steht es frei, Aufträge unter seiner Verantwortung durch einen oder mehrere Mitarbeiter des Auftragnehmers ggf. unter Einbeziehung Dritter ausführen zu lassen.

8.2. Die Einschaltung Dritter wird dem Auftraggeber mitgeteilt. Gelten für die Vereinbarung mit dem Auftraggeber hinsichtlich seiner Arbeiten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des beauftragten Dritten, so ist der Auftragnehmer in diesem Fall berechtigt, sich gegenüber auf die Bestimmungen der vom Dritten verwendeten Geschäftsbedingungen zu berufen der Auftraggeber, wenn Wurden die Arbeiten vom Auftragnehmer ausgeführt?

selbst durchgeführt.

8.3. Der Auftragnehmer haftet niemals für Mängel bei der Ausführung von Arbeiten durch Dritte.

Artikel 9: Abordnung zum Auftraggeber

9.1. Für den Fall, dass eine vom Auftragnehmer beschäftigte Person zum Auftraggeber abgestellt wird, ist der Auftragnehmer nur für die Verfügbarkeit dieser Person mit der vereinbarten Qualität für den vereinbarten Zeitraum unter gebührender Beachtung der anderen Bestimmungen dieses Artikels verantwortlich.

9.2. Vorbehaltlich der Bestimmungen des vorstehenden Absatzes haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden, die dem Auftraggeber oder Dritten (mit)verursacht durch die zur Verfügung gestellte(n) Person(en) entstehen.

9.3. Der Auftraggeber haftet und stellt den Auftragnehmer von Ersatzansprüchen für Schäden Dritter frei, die durch die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte(n) Person(en) verursacht wurden.

 

Artikel 10: Ausführungsfristen

10.1. Etwaige vereinbarte Umsetzungsfristen in der Vereinbarung und/oder begleitenden Anhängen sind niemals strenge Fristen, sondern gelten nur als angemessene Schätzung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Überschreitung der vereinbarten Ausführungsfrist stellt daher keinen zurechenbaren Mangel dar und berechtigt den Auftraggeber nicht zu Schadensersatz, Vertragsauflösung oder Nichterfüllung einer Verpflichtung oder Zahlung gegenüber dem Auftragnehmer.

10.2. Droht eine Fristüberschreitung, werden Auftraggeber und Auftragnehmer Rücksprache halten, um die Folgen der Überschreitung für die weitere Planung zu erörtern.

 

Artikel 11: Suspendierung

11.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen, wenn und soweit der Auftraggeber seine Verpflichtungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt oder wenn dem Auftragnehmer nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt werden, die ihm triftige Gründe geben. zu befürchten, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Der Auftragnehmer kann auch die Erfüllung seiner Pflichten verhindern

Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen, wenn ihm aufgrund einer Verzögerung seitens des Auftraggebers nicht mehr zugemutet werden kann, den Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen zu erfüllen. Das in diesem Absatz genannte Recht auf Aussetzung berührt nicht das Recht des Auftragnehmers, den Vertrag gemäß Artikel 15 zu kündigen.

11.2. Geht der Auftragnehmer in die Aussetzung, ist er in keiner Weise zum Ersatz von Schäden und Kosten verpflichtet, die hierdurch in irgendeiner Weise entstehen. Die Bestimmungen von Artikel 10 gelten nicht im Falle einer Aussetzung.

 

Artikel 12: Eigentumsvorbehalt

12.1. Die im Rahmen des Vertrags gelieferten Waren bleiben Eigentum des Auftragnehmers, bis der Auftraggeber alle finanziellen Verpflichtungen aus dem mit dem Auftragnehmer geschlossenen Vertrag vollständig erfüllt hat. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die unter den Eigentumsvorbehalt fallenden Gegenstände zu verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten. Der Auftraggeber hat stets alles ihm Zumutbare zu tun, um die Eigentumsrechte des Auftragnehmers zu wahren. Sofern Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zugreifen oder hieran (eigentumsrechtliche) Rechte begründen oder durchsetzen wollen, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer hiervon unverzüglich zu benachrichtigen. Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und dem Auftragnehmer auf erstes Anfordern die Police dieser Versicherung zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Im Falle einer Zahlung der Versicherung stehen dem Auftragnehmer diese Token zu.

 

Artikel 13: Preise und Zahlungsbedingungen

13.1. Alle Preise und Tarife in Angeboten, Verträgen oder anderen Anhängen sind in Euro und exklusive Umsatzsteuer (MwSt.) und anderer staatlicher Abgaben. Reise- und/oder Übernachtungskosten, Überstunden und andere Aktivitäten im Zusammenhang mit der Arbeit

Sonderkosten sind in den Preisen und Tarifen nicht enthalten und können vom Auftragnehmer gesondert in Rechnung gestellt werden.

13.2. Die Zahlung der Rechnungen des Auftragnehmers hat ohne Aussetzung oder Aufrechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen.

13.3. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer nicht (vollständig) innerhalb der vereinbarten Frist nach, gerät er von Rechts wegen in Verzug und schuldet Zinsen auf den ausstehenden Rechnungsbetrag – ohne dass es einer vorherigen Mahnung oder Inverzugsetzung bedarf – ab dem Tag, an dem die Rechnung hätte bezahlt werden müssen, bis zu dem Tag, an dem die Rechnung vollständig bezahlt ist. dieses Interesse

beträgt für jeden angefangenen Monat der Überschreitung der Zahlungsfrist ein Zwölftel der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Zinsen pro Jahr.

13.4. Alle Kosten, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, die im Zusammenhang mit der Einziehung des vom Auftraggeber geschuldeten und nicht rechtzeitig gezahlten Betrags entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Zum Nachweis der Schuld dieser Kosten genügt die Vorlage der entsprechenden Rechnungen.

13.5. Beanstandungen der Rechnung sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich beim Auftragnehmer geltend zu machen. Die Zahlungsfrist wird durch einen solchen Widerspruch nicht gehemmt.

 

Artikel 14: Garantien

14.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Auftraggeber Sicherheit in Form einer Bürgschaft, Bankgarantie, Kaution oder sonstigen Sicherheit zu verlangen, wenn begründete Zweifel daran bestehen, dass der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nachkommen wird.

14.2. Der Betrag, für den Sicherheiten zu leisten sind, wird den Betrag nicht übersteigen, den der Auftraggeber dem Auftragnehmer in Bezug auf die vereinbarten Leistungen und/oder Lieferungen über einen Zeitraum von sechs Monaten schuldet. Der Auftraggeber hat einem solchen Verlangen des Auftragnehmers innerhalb von zwei Wochen nachzukommen.

14.3. Sobald die Sicherheitsleistung nicht mehr gegeben ist, wird der Auftragnehmer Sie darüber informieren, dass die Sicherheitsleistung oder Bankbürgschaft oder eine sonstige Sicherheitsleistung verfallen kann oder die Kaution zurückerstattet wird.

14.4. Die Sicherheit wird vom Auftragnehmer nicht verzinst.

 

Artikel 15: Kündigungsgründe

15.1. Der Auftragnehmer ist zur Aufhebung des Auftrags berechtigt bei Konkurs, Pfändung, Zahlungseinstellung des Auftraggebers, Einstellung der Tätigkeit, Liquidation seines Unternehmens, Fusion, Spaltung oder sonstiger Änderung der Rechts- oder Gesellschaftsform, einschließlich Auflösung einer gesellschaftsrechtlichen Unternehmen oder Verlust von

Rechtspersönlichkeit oder sonstige Umstände, die den Auftragnehmer begründet befürchten lassen, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftrag zu stornieren, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen gemäß Artikel 13 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nachkommt.

15.2. Liegt ein zurechenbarer Mangel bei der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag seitens des Auftragnehmers vor, so hat der Auftraggeber dies dem Auftragnehmer innerhalb einer angemessenen Frist nach Entdeckung des Mangels und der Gelegenheit zur Behebung des Mangels schriftlich mitzuteilen und/oder die Folgen reparieren zu lassen oder reparieren zu lassen. Wenn es

führt das Vorstehende nicht zur Beseitigung des Mangels und/oder zur vollständigen Behebung seiner Folgen, so ist der Auftraggeber berechtigt, den Auftrag aus diesem Grund vorzeitig zu beenden.

 

Artikel 16: Folgen der Stornierung

16.1. Wenn der Auftrag vom Auftragnehmer aus einem der in Artikel 15 genannten Gründe storniert wird, ist er nicht verpflichtet, in irgendeiner Form oder unter irgendeinem Namen eine Entschädigung zu zahlen. Der Auftraggeber ist in diesem Fall verpflichtet, die in Rechnung gestellten und vom Auftragnehmer noch in Rechnung zu stellenden Kosten nach dem Stand der Arbeiten zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung zu zahlen.

16.2. Wenn der Auftrag vom Auftraggeber aus den in Artikel 15 Absatz 2 genannten Gründen storniert wird, ist er verpflichtet, die in Rechnung gestellten und alle noch in Rechnung zu stellenden Kosten des Auftragnehmers zu zahlen, und zwar je nach Stand der Arbeiten zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung.

16.3. Kündigt der Auftraggeber, ohne dass ein zurechenbarer Mangel im Sinne von Artikel 15 Absatz 2 vorliegt, ist der Auftraggeber verpflichtet, die in Rechnung gestellten und dem Auftragnehmer noch in Rechnung zu stellenden Kosten zu bezahlen. Darüber hinaus schuldet der Auftraggeber 100% die verbleibenden Kosten, die der Auftraggeber bei vollständiger Erfüllung des Auftrags schulden würde.

 

Artikel 17: Haftung

17.1. Der Auftragnehmer haftet nur für Mängel bei der Ausführung des Auftrags oder seiner Lieferung, soweit diese auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Diese Haftung ist außerdem nur auf direkte Schäden beschränkt und in keinem Fall wird die Gesamtentschädigung mehr als 101 TP2T des Auftragswertes betragen.

17.2. Der Auftragnehmer haftet nur für direkte Schäden und niemals für indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folgeschäden, behördlich verhängte Bußgelder, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechung. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung des Auftragnehmers im Zusammenhang mit Verstümmelung, Datenvernichtung oder Schäden durch Datenverlust.

17.3. Die Haftung des Auftragnehmers tritt nur ein, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer innerhalb von 30 Tagen nach Entdeckung schriftlich in Verzug setzt und ihm dabei eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels setzt und der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nach Ablauf dieser Frist weiterhin schuldhaft nicht nachkommt. Die Mahnung muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit

Auftragnehmer in der Lage ist, angemessen zu reagieren. Die Pflicht zur Inverzugsetzung entfällt, wenn die Erfüllung oder Nachbesserung dauerhaft unmöglich ist.

17.4. Alle Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer im Hinblick auf die Ausführung des Auftrages verjähren 6 Monate nach Erbringung der Leistungen.

 

Artikel 18: Entschädigung

18.1. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages einen Schaden erleiden und dessen Ursache auf andere als den Auftragnehmer zurückzuführen ist. Sollte der Auftragnehmer hierfür von Dritten in Anspruch genommen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, ihm gerichtlich und außergerichtlich beizustehen und alles, was ihm in diesem Fall zugemutet werden kann, unverzüglich zu tun oder zu unterlassen. Mangels solcher Handlungen oder Unterlassungen ist der Auftragnehmer berechtigt

die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, ohne den Auftraggeber zuvor in Verzug setzen zu müssen. Alle Kosten und Schäden, die dem Auftragnehmer in diesem Zusammenhang entstehen, gehen zu Lasten und auf Gefahr des Auftraggebers.

18.2. Wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer auffordert, Waren wie digitale Dateien und/oder Anweisungen an Dritte zu liefern, geschieht dies außerhalb der Verantwortung des Auftragnehmers und daher vollständig auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Dem Auftraggeber obliegt ausdrücklich die Sorgfaltspflicht, die gelieferte Ware zu prüfen oder durch Dritte prüfen zu lassen.

 

Artikel 19: Höhere Gewalt

19.1. Keine der Parteien ist verpflichtet, eine Verpflichtung zu erfüllen, wenn sie daran aufgrund höherer Gewalt gehindert ist.

19.2. Unter höherer Gewalt wird, soweit nicht bereits enthalten, verstanden: Streik,

Besetzung, Blockaden, Embargos, behördliche Maßnahmen, Pandemien, Epidemien, Krieg, Revolution und/oder ähnliche Umstände, Stromausfälle, Störungen des Internets oder anderer Telekommunikationseinrichtungen, mangelhafte Ware oder verspätete Lieferung oder Ungeeignetheit von Systemen oder sonstiger Software, Software bzw Materialien

deren Benutzung der Auftraggeber dem Auftragnehmer vorgeschrieben hat, Kabelbruch, Feuer, Explosion, Wasserschaden, Blitzschlag, Naturkatastrophen, Überschwemmung und/oder Erdbeben,

Personalmangel und/oder -krankheit, Solvenzprobleme des Auftragnehmers sowie Nichterfüllung der vom Auftragnehmer eingeschalteten Dritten.

19.3. Wenn die Situation höherer Gewalt länger als sechzig Arbeitstage dauert, haben die Parteien das Recht, den Vertrag durch eingeschriebene schriftliche Mitteilung zu kündigen, es sei denn, es ist absehbar, dass die Situation höherer Gewalt innerhalb einer angemessenen Frist behoben wird. In diesem Fall wird das, was gemäß dem Vertrag bereits geleistet wurde, anteilig abgerechnet, ohne dass die Parteien einander etwas schulden.

 

Artikel 20: Vertraulichkeit

20.1. Die Parteien werden alle Informationen und Daten, die sie voneinander erhalten und die als vertraulich bezeichnet sind oder deren vertraulicher Charakter sich aus der Art dieser Informationen und Daten ergibt, geheim halten, es sei denn, eine gesetzliche Verpflichtung oder eine gerichtliche Anordnung sehen eine Offenlegung vor dieser Informationen und/oder Datenbefehle.

20.2. Keine der Parteien erwähnt die Vereinbarung ohne Zustimmung der anderen Partei in Veröffentlichungen, Anzeigen, Mailings oder auf andere Weise.

 

Artikel 21: Rechte an geistigem Eigentum

21.1. Alle im Rahmen der Vereinbarung entwickelten oder zur Verfügung gestellten geistigen Eigentumsrechte, Produkte, Objekt- und Quellcodes, Programmiersprachen, Dienstleistungen, Websites, Datendateien oder andere Materialien wie Entwürfe, Dokumentationen, Berichte, Angebote sowie vorbereitendes Material davon werden übertragen ausschließlich beim Auftragnehmer, Lieferanten oder dessen Lizenzgebern. Der Kunde erwirbt nur die Nutzungsrechte, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Vertrag und/oder dem Gesetz ausdrücklich eingeräumt werden.

 

Artikel 22: Produkte von Drittanbietern

22.1. Wenn und soweit der Auftragnehmer Produkte, wie z. B. Lizenzen oder Cloud-Dienste, von Dritten an den Auftraggeber liefert, gelten in Bezug auf diese die Geschäftsbedingungen und der Benutzerlizenzvertrag oder der Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) dieser Dritten Produkte, vorbehaltlich und ergänzend zu den abweichenden Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen und der Lizenzvertrag oder der Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) bestimmen die Benutzerrechte der Software und aller zukünftigen Upgrades, Änderungen oder Ergänzungen dazu.

 

22.2. Der Kunde akzeptiert die oben genannten Bedingungen und die Benutzerlizenzvereinbarung oder Endbenutzer-Lizenzvereinbarung EULA von Dritten. Die vorgesehenen AGB und der Nutzungsvertrag bzw. Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) werden vom Auftragnehmer dem Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber als Anlage digital zur Verfügung gestellt. Gegebenenfalls kann der Auftragnehmer die AGB und Nutzungsrechtevereinbarung bzw. Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) Dritter unentgeltlich an den Auftraggeber übermitteln.

 

22.3. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Benutzerlizenzvereinbarung oder die Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) von Dritten zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Lizenzgeber und nicht zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gelten. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit Fremdprodukten.

 

22.4. Wenn und soweit die vorgenannten Bedingungen Dritter aus welchen Gründen auch immer im Verhältnis zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber als nicht anwendbar gelten oder für nicht anwendbar erklärt werden, gelten die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang.

Artikel 23: Datenschutz

23.1 Die Ausführung des Vertrages kann die Verarbeitung personenbezogener Daten beinhalten. Gegebenenfalls kann der Auftragnehmer als „Auftragsverarbeiter“ und der Auftraggeber als „Verantwortlicher“ im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (im Folgenden: AVG) angesehen werden.

23.2 Die anwendbare Vereinbarung und/oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von den Parteien als Vereinbarung im Sinne von Absatz 3, Artikel 28 der DSGVO angesehen, es sei denn, die Parteien haben eine separate Verarbeitungsvereinbarung vereinbart.

23.3 Der Auftragnehmer ist zu keinem Zeitpunkt berechtigt, die von ihm erlangten personenbezogenen Daten ganz oder teilweise auf andere Weise als zur Vertragsdurchführung zu verwenden, vorbehaltlich abweichender gesetzlicher Verpflichtungen.

23.4 Der Auftragnehmer wird sich bemühen, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen im Sinne von Artikel 32 der DSGVO in Bezug auf die durchzuführende Verarbeitung personenbezogener Daten zu treffen, und wird alle Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass die Sicherheit ein Niveau erreicht, das, nach dem Stand der Technik ist die Sensibilität der personenbezogenen Daten und der mit der Sicherheitsbeschaffung verbundene Aufwand nicht unangemessen.

23.5 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten nur innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder zumindest eines Landes, das durch eine Entscheidung der Europäischen Kommission als sicher bezeichnet wurde, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

23.6 Etwaige im Vertrag und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Haftungsbeschränkungen gelten auch für den Auftragsverarbeitungsvertrag.

23.7 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen aufgrund einer Verletzung der gesetzlichen Vorschriften (zur Verarbeitung) von personenbezogenen und/oder personenbezogenen Daten Dritter frei.

 

Artikel 24 Meldepflicht für Sicherheitsvorfälle

24.1 Nach Entdeckung informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich und innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden über alle Sicherheitsverletzungen sowie andere Vorfälle, die den Aufsichtsbehörden gemäß den Rechtsvorschriften gemeldet werden müssen, unbeschadet der Verpflichtung, die Folgen rückgängig zu machen solche Verstöße und Vorfälle so schnell wie möglich zu beheben oder einzuschränken.

24.2 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber im Falle einer Datenschutzverletzung folgende Informationen zur Verfügung:

  1. das Datum, an dem die Datenschutzverletzung aufgetreten ist. Wenn kein genaues Datum bekannt ist, den Zeitraum, in dem das Leck aufgetreten ist;
  2. was ist die (angebliche) Ursache der Datenpanne;
  3. Datum und Uhrzeit, an dem die Datenschutzverletzung dem Auftragnehmer oder einem von ihm beauftragten Dritten oder Subunternehmer bekannt wurde;
  4. die (möglicherweise) betroffenen personenbezogenen Daten;
  5. etwaige Folgen der Verletzung der Verarbeitung personenbezogener Daten;
  6. was die beabsichtigten und/oder bereits ergriffenen Maßnahmen sind, um die Datenschutzverletzung zu schließen

und die Folgen der Datenschutzverletzung zu begrenzen.

24.3 Der Kunde entscheidet, ob die Datenschutzverletzung der Aufsichtsbehörde und/oder den Beteiligten gemeldet werden muss. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber nach Möglichkeit (soweit erforderlich) bei der Erfüllung der Verpflichtung, die Datenschutzverletzung der niederländischen Datenschutzbehörde zu melden.

24.4 Der Auftragnehmer leistet alle erforderliche Mitarbeit, um dem/den Vorgesetzten und den Beteiligten in kürzester Zeit gegebenenfalls zusätzliche Informationen zur Verfügung zu stellen.

 

Artikel 25: Elektronische Kommunikationsmittel

25.1. Für den Fall, dass die Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer auf elektronischem Wege wie E-Mail und anderen Formen des Datenverkehrs erfolgt, sind beide

Parteien stellen so weit wie möglich einen standardmäßigen Virenschutz sicher. Keine Partei haftet gegenüber der anderen Partei für Schäden, die durch die Übertragung von Viren und/oder anderen Unregelmäßigkeiten in der elektronischen Kommunikation und für nicht erhaltene oder beschädigte Nachrichten entstehen.

 

Artikel 26: Vorläufige Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

26.1. Der Auftragnehmer kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischenzeitlich ändern, wenn dies aufgrund von (i) geltendem Recht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, einer Gesetzesänderung; (ii) jede Beratung und/oder gerichtliche Anordnung auf der Grundlage des anwendbaren Rechts; (iii) die Entwicklung der Dienste; (iv) technische Gründe; (v) betriebliche Anforderungen; oder (vi) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugunsten des Kunden. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber vor Inkrafttreten der beabsichtigten Änderung informieren,

entweder über die Benutzeroberfläche, per E-Mail oder auf andere angemessene Weise.

26.2. Änderungen treten vier Wochen nach der Bekanntmachung oder zu einem späteren in der Bekanntmachung angegebenen Zeitpunkt in Kraft, sofern den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach dem Datum der Änderung schriftlich widersprochen wird.

 

Artikel 27: Übertragung von Rechten und Pflichten

27.1. Die Parteien sind nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei zu übertragen, zu veräußern oder zu belasten, sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes vereinbart ist.

27.2. Das in Artikel 27.1 enthaltene Verbot der Übertragung von Rechten und Pflichten ist eine Bestimmung gemäß Artikel 3:83(2) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs und hat vermögensrechtliche Wirkung.

 

Artikel 28: Streitbeilegung

28.1. Auf alle Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer findet niederländisches Recht Anwendung.

28.2. Streitigkeiten werden ausschließlich durch das zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers entschieden. Der Auftragnehmer hat jedoch das Recht, Streitigkeiten dem zuständigen Gericht am Wohnsitz des Auftraggebers oder einem anderen zuständigen Gericht vorzulegen.

28.3. Im Streitfall werden die Parteien alle Anstrengungen unternehmen, um den Streit beizulegen.

28.4. Wenn diese Vereinbarung und Anhänge (teilweise) für ungültig, nichtig oder unverbindlich erklärt werden oder werden, bleiben die Parteien an den verbleibenden Teil gebunden. Die Parteien werden den unwirksamen, nichtigen oder unverbindlichen Teil durch gültige und verbindliche Bestimmungen ersetzen, deren Rechtsfolgen im Hinblick auf Inhalt und Zweck der Vereinbarung denen des unwirksamen, nichtigen oder unverbindlichen Teils möglichst entsprechen -Bindungsteil.